Reaktionspatrone RSB 12 (10 Stück)

SKU
682010
Artikelnummer
682010
Artikeltyp Chemische Dübel: Injektionssystem
Herstellerbezeichnung: Reaktionspatrone
Bohr-Ø (mm): 14 mm
Durchmesser (mm): 12 mm
Bohrlochtiefe min (mm): 110 mm
Verankerungstiefe min. (mm): 110 mm
Bestellartikel
Lieferzeit 5 - 7 Werktage
Hochdorf-Assenheim: Bestellartikel - Abholbereit nach Rücksprache
Abholbereit in 5 Werktagen
Technische Daten
Hersteller Fischerwerke
Herstellernummer 092123
Lieferantennummer 092123
LAN 518823
Artikeltyp Chemische Dübel Injektionssystem
Herstellerbezeichnung Reaktionspatrone
Bohr-Ø (mm) 14 mm
Durchmesser (mm) 12 mm
Bohrlochtiefe min (mm) 110 mm
Verankerungstiefe min. (mm) 110 mm
Montagetechnik Kleben & Gewindestange
passend für RG M12; RG M10 I
Material Chemische Dübel Vinylester
Geeignet für Beton Ja
Zulassung für Werkstoffe gerissener/ungerissener Beton C20/25 bis C50/60
Marke fischer
Prüfzeichen ETA-12/0258
Serie RSB
Modell 12
Originalherstellertext kurz fischer Superbond Reaktionspatrone RSB 12; wirtschaftliche Verarbeitung durch Vorportionierung; Verarbeitung bis -30 ° C; ideal für Überkopfmontage; optimal für wassergefüllte Bohrlöcher; weniger Reinigungsaufwand - die Glaspartikel der Patrone rauen die Bohrlochwandung auf
Originalherstellertext 1 lang Die fischer Reaktionspatrone RSB beinhaltet einen Hybridmörtel auf styrolfreier Vinylesterbasis. Die Reaktionspatrone ist eine Systemkomponente des fischer Superbond-Systems zur Befestigung in ungerissenem und gerissenem Beton. Die Anbauteile werden mit dem fischer Ankerstange RG M aus galvanisch verzinktem Stahl, aus nicht rostendem Stahl und aus hochkorrosionsbeständigem Stahl und dem fischer Innengewindeanker RG MI befestigt. Die fischer Ankerstange wird mit dem Verbundanker Setzwerkzeug mit einem Bohrhammer drehend-schlagend gesetzt. Beim Setzvorgang wird die Mörtelpatrone zerstört, durchmischt und aktiviert die Mörtelmasse. Mit der fischer Superbond Reaktionspatrone werden beispielsweise schwere Stahlkonstruktionen, Schallschutzwände und Hochregale befestigt.
Kennzeichnung gemäß verordnung (eg) nr. 1272/2008 [clp]
Kontakt
kurzfristig